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Besucherinformationen

Geschäftszeiten des Arbeitsgerichts Lingen (Ems)

Das Arbeitsgericht ist montags bis donnerstags von 09.00 Uhr bis 15.30 Uhr geöffnet, sowie freitags und vor Feiertagen von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr.

Bei Gerichtsverhandlungen, die über die allgemeinen Öffnungszeiten hinausgehen, ist der Zutritt entsprechend früher oder länger möglich.


Einlasskontrollen

Zu Ihrer Sicherheit führen wir am Arbeitsgericht Lingen Zugangskontrollen durch. Besucherinnen und Besucher des Arbeitsgerichtes werden auf Waffen und gefährliche Gegenstände durchsucht.

Verboten sind Waffen jeglicher Art, auch Taschenmesser etc.

Solche Gegenstände werden für die Dauer des Aufenthaltes im Gerichtsgebäude in Verwahrung genommen. Ergibt sich ein Verdacht auf einen Verstoß gegen waffenrechtliche Vorschriften, werden die Gegenstände sichergestellt und es erfolgt eine Strafanzeige.

Für die mit der Personen- und Gepäckkontrolle verbundenen Unannehmlichkeiten und Verzögerungen bitten wir Sie um Ihr Verständnis.

Bitte bedenken Sie, dass die Maßnahmen auch Ihrer persönlichen Sicherheit dienen.

Leider kann es im Einzelfall zu Wartezeiten beim Betreten des Gebäudes kommen. Bitte planen Sie Ihre Ankunft bei Gericht zeitlich so, dass Sie trotz dieser Verzögerung rechtzeitig zum Termin erscheinen können.

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